Barbara Baumann Illustration
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Inhaberin: Barbara Baumann Salzburg +436508120649 office@baumann-illustration.at Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): ATU71853247  

Copyright © by Barbara Baumann. Alle Rechte vorbehalten. Alle Bilder auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Der Vertrieb, die Reproduktion, die Modifikation oder jegliche anderweitige Nutzung der Bilder ist verboten.


Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für alle an Barbara Baumann Illustration erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. KENNZEICHNUNG und URHEBERSCHUTZ Die Illustratorin hat das Recht, ihre Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Die/der Auftraggeber/in ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung. Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist die Illustratorin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Das Recht zur Verwendung der Illustrationen erlischt, wenn eine dritte Person ohne Genehmigung der Illustratorin Änderungen am Werk vornimmt, die nicht in einem Angestelltenverhältnis zum/zu der Auftraggeber/in steht. Alle von ihr erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der Illustratorin zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. RECHTEÜBERTRAGUNG An den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Die Verwertung des Urheberrechtes am Werk und das Werk selbst bleiben im Besitz der Illustratorin. Die Leistungen, selbst wenn sie urheberrechtlich nicht geschützt sind oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollten, dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Die/der Auftraggeber/in erhält einfache Nutzungsrechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung: Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechte-Übertragung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Illustratorin. Über den Umfang der Nutzung steht der Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge des/r Auftraggebers/in oder seine sonstige Mitarbeit begründen keine (Mit-) Rechte des/der Auftraggebers/in, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Rechte an den Leistungen der Illustratorin, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung der Illustratorin auf den/die Auftraggeber/in über. DATENSCHUTZ und GEHEIMHALTUNG Alle Informationen, welche der Illustratorin in Zusammenarbeit mit dem/der Auftraggeber/in bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn das zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen die Illustratorin betreffend, strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. ZUSICHERUNGEN DES/DER AUFTRAGGEBERS/IN Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, der Illustratorin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der/die Auftraggeber/in stellt sicher, dass die Illustratorin die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der/die Auftraggeber/in ist weiter verpflichtet, der Illustratorin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der/die Auftraggeber/in erkennen kann, dass sie der Illustratorin unbekannt sind. Soweit die Illustratorin zusammen mit dem/der Auftraggeber/in gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der/die Auftraggeber/in zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er/sie verpflichtet, alle von ihm/ihr zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen. AUFTRAGSFINALISIERUNG Die Lieferverpflichtungen der Illustratorin sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen für den Druck aufbereitet zur Versendung gebracht sind. Die Übergabe der Daten erfolgt digital. Die Informationen für die Aufbereitung der Daten für den Druck erhält die Illustratorin vom/von der Auftraggeber/in in schriftlicher Form.  

Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom/von der Auftraggeber/in zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum.  

Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Illustratorin nicht zu vertretene Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Illustratorin beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem/r Auftraggeber/in angezeigt.  

MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG und HAFTUNG Bei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrages genießt die Illustratorin Gestaltungsfreiheit. Trifft ihre Illustration nicht den Geschmack des/r Auftraggebers/in oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des/r Auftraggebers/in, so begründet dies allein keinen Mangel ihrer Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des/r Auftraggebers/in setzen voraus, dass diese/r die von der Illustratorin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.  

Soweit ein von der Illustratorin zu vertretener Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der/die Auftraggeber/in nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.  

Auf Schadensersatz haftet die Illustratorin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des/r Auftraggebers/in sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten der Illustratorin.  

Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern die Illustratorin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.  

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen und Reinzeichnungen durch den/die Auftraggeber/in übernimmt diese/r die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom/von der Auftraggeber/in freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Illustratorin. Für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit haftet die Illustratorin nicht.  

ANWENDBARES RECHT Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz der Illustratorin. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.  

ABRECHNUNG Die Abrechnung erfolgt nach Finalisierung der vereinbarten Leistung innerhalb von 10 Tagen.  

KÜNDIGUNG Die Illustratorin behält Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der/die Auftraggeber/in ist jederzeit berechtigt, den Auftrag zu kündigen. In diesem Fall werden die durch die Illustratorin bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Projektabbruch durch den/die Auftraggeber/in bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der/die Auftraggeber/in auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet. Ebenso ist die Illustratorin jederzeit berechtigt, den Auftrag zu kündigen. In diesem Fall erlischt der Anspruch der Illustratorin auf die Abrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.  

SCHLUSSBESTIMMUNGEN Zur Aufbewahrung der Illustrationen ist die Illustratorin nach Auftragserfüllung nicht verpflichtet. Die Illustratorin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den/die Auftraggeber/in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber/in die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.  

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.